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Wir beraten und betreuen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Fachanwaltschaften und die Spezialisierung auf viele Fachbereiche bringen große Vorteile für die Mandanten.

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Aktuelles

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Heizkosten können nur nach Verbrauch in Ansatz gebracht werden

Der BGH hat am 1.02.2012 entschieden, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes abgerechnet werden können.
Heizkosten, die entgegen der Heizkostenverordnung nicht auf der Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes, sondern nach dem im betreffenden Kalenderjahr an den Gasversorger geleisteten Zahlungen ermittelt wurden, sind inhaltlich nicht richtig.

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