Sorgerecht: Die neuen Rechte des Vaters
Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht von der elterlichen Sorge ausgeschlossen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Bisher war der Vater von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert hat. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass die Abhängigkeit von der Zustimmung der Mutter verfassungswidrig ist. Der Vater müsse überprüfen lassen können, ob eine gemeinsame Sorge für das Kind besser ist als die Alleinsorge. Es kommt nun darauf an, was dem Kindeswohl am besten entspricht.
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