Rechtsgebiet Bankrecht

Das Organisations- und Geschäftsrecht der Kreditinstitute hat sich zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das aufgrund der zahlreichen betroffenen Regelungsbereiche und der Vielfalt der Rechtsprechung besonders komplex und unübersichtlich ist.

Die Finanzdienstleistungsinstitute verfügen über eigene Rechtsabteilungen. Der Schwerpunkt von LBG liegt deshalb in der Beratung und Vertretung des Verbrauchers. Dabei geht es vor allem um Pflichten und Haftung im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstitut und Kunde, zum Beispiel Bankauskünfte, Kontoführung, Kreditverträge, Bürgschaften und Grundpfandrechte. Besondere Bedeutung haben gerade in jüngster Zeit das Wertpapier- und Einlagegeschäft.

Oft sind Fragen aus dem Fachbereich Bankrecht verknüpft mit Problemen aus den Fachbereichen Bau- und Immobilienrecht.

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Aktuelles

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Heizkosten können nur nach Verbrauch in Ansatz gebracht werden

Der BGH hat am 1.02.2012 entschieden, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes abgerechnet werden können.
Heizkosten, die entgegen der Heizkostenverordnung nicht auf der Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes, sondern nach dem im betreffenden Kalenderjahr an den Gasversorger geleisteten Zahlungen ermittelt wurden, sind inhaltlich nicht richtig.

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