Rechtsgebiet Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sensibler Bereich. Emotionen, persönliche Vorlieben oder Abneigungen, die bei Mandanten zu Recht vorhanden sein mögen, dürfen sich auf die rechtliche Beurteilung nicht niederschlagen. Der Anwalt muss sie mit Gespür herausfiltern, um eine sachliche Auseinandersetzung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Im Erbrecht lassen sich zwei Themenkreise klar unterscheiden: Zum Einen die individuelle Regelung zu Lebzeiten, so dass sich die Erben später nicht über das Erbe streiten müssen. Zum Anderen nach einem Todesfall die Durchsetzung von Erbansprüchen.

Bei der individuellen Erbregelung werden zwei Gestaltungsformen unterschieden:

  • Testament
  • Erbvertrag

Bei der Durchsetzung von Erbansprüchen geht es meist um die Zahlung des Pflichtteils. Da meist innerhalb der Familie vererbt wird, spielen persönliche Bindungen zwischen den Parteien oft eine große Rolle. Oft wird lediglich aus Prinzip ein Erbteil nicht ausgezahlt, obwohl der Anspruch zweifelsfrei besteht. Hier sind geschicktes Argumentieren und Taktieren gefragt, sowohl auf der Seite des Inanspruchgenommenen als auch auf der Seite des Anspruchstellers.

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Heizkosten können nur nach Verbrauch in Ansatz gebracht werden

Der BGH hat am 1.02.2012 entschieden, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes abgerechnet werden können.
Heizkosten, die entgegen der Heizkostenverordnung nicht auf der Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes, sondern nach dem im betreffenden Kalenderjahr an den Gasversorger geleisteten Zahlungen ermittelt wurden, sind inhaltlich nicht richtig.

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