Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst neben dem Wohnraum- und Geschäftsraummietrecht auch benachbarte Rechtsgebiete, wie das Leasingrecht, Nachbarschaftsrecht, Maklerrecht und Pachtrecht.

Häufig geht es um Streitfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Mietverhältnissen, wie beispielsweise der Berechnung von Kündigungsfristen, Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten sowie Mietsicherheiten.

Aber auch schon im Vorfeld der Anbahnung eines Mietverhältnisses beraten wir über die Ausgestaltung des Mietvertrags, um Nachteile zu verhindern.

Das Wohneigentumsrecht befasst sich mit allen Fragen rund um die Eigentumswohnung. Egal, ob es um einen Konflikt der WEG mit dem Verwalter oder um den Streit zwischen Wohnungseigentümern geht, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.

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Aktuelles

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Heizkosten können nur nach Verbrauch in Ansatz gebracht werden

Der BGH hat am 1.02.2012 entschieden, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes abgerechnet werden können.
Heizkosten, die entgegen der Heizkostenverordnung nicht auf der Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraumes verbrauchten Brennstoffes, sondern nach dem im betreffenden Kalenderjahr an den Gasversorger geleisteten Zahlungen ermittelt wurden, sind inhaltlich nicht richtig.

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