Das Mietrecht umfasst neben dem Wohnraum- und Geschäftsraummietrecht auch benachbarte Rechtsgebiete, wie das Leasingrecht, Nachbarschaftsrecht, Maklerrecht und Pachtrecht.
Häufig geht es um Streitfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Mietverhältnissen, wie beispielsweise der Berechnung von Kündigungsfristen, Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten sowie Mietsicherheiten.
Aber auch schon im Vorfeld der Anbahnung eines Mietverhältnisses beraten wir über die Ausgestaltung des Mietvertrags, um Nachteile zu verhindern.
Das Wohneigentumsrecht befasst sich mit allen Fragen rund um die Eigentumswohnung. Egal, ob es um einen Konflikt der WEG mit dem Verwalter oder um den Streit zwischen Wohnungseigentümern geht, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
