Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Bankrecht

Das Organisations- und Geschäftsrecht der Kreditinstitute hat sich zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das aufgrund der zahlreichen betroffenen Regelungsbereiche und der Vielfalt der Rechtsprechung besonders komplex und unübersichtlich ist.

Die Finanzdienstleistungsinstitute verfügen über eigene Rechtsabteilungen. Der Schwerpunkt von LBG liegt deshalb in der Beratung und Vertretung des Verbrauchers. Dabei geht es vor allem um Pflichten und Haftung im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstitut und Kunde, zum Beispiel Bankauskünfte, Kontoführung, Kreditverträge, Bürgschaften und Grundpfandrechte. Besondere Bedeutung haben gerade das Wertpapier- und Einlagegeschäft.

Oft sind Fragen aus dem Fachbereich Bankrecht verknüpft mit Problemen aus den Fachbereichen Bau- und Immobilienrecht.

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