Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger gegenüber dem Erwerber zur Eigentumsverschaffung an einem Grundstück bzw. an Miteigentumsanteilen (im Falle der Begründung von Wohnungseigentum). Zusätzlich verpflichtet sich der Bauträger zur Errichtung oder zum Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks.
Wir beraten Sie gerne im Bereich der Gestaltung von Bauträgerverträgen. Hier sind die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten, als auch klare Regelungen bezüglich der Fertigstellung/ Bezugsfähigkeit, Abnahme, Mängelhaftung und Vertragsstrafe. Der Bauträgervertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind hierbei die Gestaltung der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und des Teilungsplanes zu beachten.
Sollten zum Zeitpunkt der Bauausführung Streitigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit unserer Fachkompetenz zur Seite.