Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Aktuelles

Aktuelles

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung auch einen Einbruchdiebstahl ab. In den AGB verwenden Versicherungen in der Regel eine sogenannte erweiterte Schlüsselklausel. Danach liegt auch dann ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Täter in ein Gebäude mit einem Schlüssel eindringt, den er ohne fahrlässiges Verhalten des Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat. Handelt der Versicherungsnehmer fahrlässig, besteht keine Eintrittspflicht der Versicherung. Der BGH hat mit Urteil vom 05.07.2023 (IV ZR 118/22) entschieden, dass die Beschränkung der Eintrittspflicht der Versicherung auf lediglich völlig schuldloses Verhalten nicht im Widerspruch zum Verschuldensmaßstab des VVG steht und auch nicht gegen das Transparenzgebot verstößt. Wer also wie in

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.08.2023 (2AZR 17/23) entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnden Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen kann. Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können.

Das OLG Schleswig hat am 15.01.2021 (1 U 66/29), rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des BGH vom 14.12.2022 (VII ZR 118/21) entschieden, dass der Architekt  regelmäßig seine Vertragspflichten verletzt, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. Werden die genannten Baukosten nicht eingehalten, fehlt es  an der Verursachung eines Schadens durch eine fehlerhafte Kostenschätzung oder Kostenkontrolle dann, wenn der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Verwirklichung des unveränderten Vorhabens festhält oder gar Mehrkosten verursacht.  

Der BGH hat mit Urteil vom 22.11.2022 (VI ZR 344/21) entschieden, dass der Grundsatz „rechts vor links“ auf Parkplätzen nur dann gilt, wenn diese einen eindeutigen Straßencharakter haben. Anderenfalls stehe nämlich nicht die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs im Fokus, sondern der Park- und Verladebetrieb der Fahrzeuge. Es sei daher dienlicher, wenn sich die Verkehrsteilnehmer auf einer Parkfläche über die Vorfahrt verständigen.

Der BGH hat am 04.05.2022 (XII ZR 64/21) entschieden, dass Mitglieder eines Fitnessstudios einen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge haben, wenn das Fitnessstudio aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID- 19- Pandemie geschlossen war und es dem Betreiber unmöglich war, dem Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Fitnessstudios zu gewähren.

Das Ablegen eines Handys während der Fahrt auf dem Oberschenkel während der Fahrt ist nicht erlaubt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 10.01.2022 entschieden, dass sich das "Halten" eines Handys nicht auf die Hände beschränkt. Ein Halten liege auch dann vor, wenn ein elektronisches Gerät etwa bei der Nutzung zwischen Schulter und Ohr bzw. zwischen Oberschenkel und Lenkrad fixiert wird. Darüber hinaus sei ein Halten auch dann gegeben, wenn das Gerät in sonstiger Weise mit Hilfe der menschlichen Muskulatur in seiner Position bleibt.

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 18.11.2021 entschieden, dass ein Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung nicht vorliegt, wenn sie nicht missbräuchlich ist. Ein Missbrauch liege dann nicht vor, wenn die Schenkung aus Eigeninteresse vorgenommen wird. Ein Eigeninteresse wird u.a. dann angenommen, wenn die Erblasserin oder der Erblasser mit der Schenkung jemanden danken möchte oder es im Gegenzug der Schenkung um die Versorgung und Pflege im Alter gehe.

Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 entschieden, dass Gewerbetreibende Gewerbemieten kürzen können, wenn es durch behördlich angeordnete Lockdowns zu finanziell prekären Geschäftsschließungen kommt.

Der BGH hat am 19.01.2022 (XII ZB 183/21) beschlossen, dass eine leibliche Mutter ihrem Kind mitteilen muss, wer der leibliche Vater war und zwar selbst dann, wenn das Kind nach einer Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter des Kindes ist.  Adoptierte Kinder dürfen beim Recht auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die nicht adoptiert sind.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 08.09.2021 (5 AZR 149/21)  entschieden, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer nach Kündigung eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Deckt sich der Zeitraum zwischen der Kündigung und der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses exakt mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, begründet dies einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Kann der Arbeitgeber diese Umstände darlegen, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.