Der Notar ist nicht Vertreter eines Mandanten oder einer Partei, sondern der unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten. Er berät sie vertrauensvoll bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehung. Das Notariat ist ein öffentliches Amt, der Notar erfüllt staatliche Obliegenheiten. Das Entgelt für seine Tätigkeit ist bundeseinheitlich verbindlich geregelt.
Notarielle Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen.
Dies sind vor allem:
- Grundstückskauf
- GmbH-Gründung
- Bauträgervertrag
- Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz
- Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
- Überlassung an Ehegatten und Abkömmlinge
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vorsorgevollmacht, Patiententestament
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Testament und Erbvertrag
- Erbbaurecht
- Grundstückkauf