Als Testamentsvollstrecker wird man vom Erblasser oder vom Gericht mit der Abwicklung des Nachlasses betraut. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass aufzulösen und an die Erben zu verteilen. Er kümmert sich dabei um die Verwertung des Nachlasses, falls die Erben dies wünschen (Verkauf von Immobilien, Aktien und ähnlichem), gibt die Erbschaftsteuererklärung für alle Erben ab und verwaltet das Vermögen, bis es verteilungsreif ist. Bei einer Dauertestamentsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass über längere Zeit zu verwalten, was insbesondere bei minderjährigen Kindern oder anderen geschäftsunfähigen Personen als Erben oft sinnvoll und notwendig ist.
Die Zertifizierung basiert auf einer mehrtägigen Anfangsfortbildung und jährlichen Auffrischung. Außerdem ist ein Nachweis über Praxistätigkeit durch geführte Testamentsvollstreckungen notwendig.