Das Erbrecht ist ein sensibler Bereich. Emotionen, persönliche Vorlieben oder Abneigungen, die bei Mandanten zu Recht vorhanden sein mögen, dürfen sich auf die rechtliche Beurteilung nicht niederschlagen. Der Anwalt muss sie mit Gespür herausfiltern, um eine sachliche Auseinandersetzung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Im Erbrecht lassen sich zwei Themenkreise klar unterscheiden: Zum Einen die individuelle Regelung zu Lebzeiten, so dass sich die Erben später nicht über das Erbe streiten müssen. Zum Anderen nach einem Todesfall die Durchsetzung von Erbansprüchen.
Bei der individuellen Erbregelung werden zwei Gestaltungsformen unterschieden:
- Testament
- Erbvertrag
Bei der Durchsetzung von Erbansprüchen geht es meist um die Zahlung des Pflichtteils. Da meist innerhalb der Familie vererbt wird, spielen persönliche Bindungen zwischen den Parteien oft eine große Rolle. Oft wird lediglich aus Prinzip ein Erbteil nicht ausgezahlt, obwohl der Anspruch zweifelsfrei besteht. Hier sind geschicktes Argumentieren und Taktieren gefragt, sowohl auf der Seite des Inanspruchgenommenen als auch auf der Seite des Anspruchstellers.