Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
Telefon: 0451 / 280 61 – 0
Fax: 0451 / 280 61 – 17
Email: info@ra-lbg.de

Öffnungszeiten / Montag, Dienstag & Donnerstag / 08:00 Uhr – 18:00 Uhr / Mittwoch & Freitag / 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Wohnungseigentumsrecht

Dieses Rechtsgebiet, das sich um klassische Eigentumswohnungen, häufig jedoch auch um Doppel- bzw. Reihenhäuser rankt, wird immer wichtiger, da die Zahl entsprechender Wohnungen steigt. Wir beraten in allen Fragen zur Begründung von Wohnungseigentum, arbeiten entsprechende Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen aus, die die Grundlage für die Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft darstellen. Im Notariat unterstützen wir dann durch die entsprechende erforderliche Beurkundung, durch die beispielsweise ein Reihen- oder Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen unterteilt wird, die dann verkauft werden können.

Als Rechtsanwälte vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften bei Streit untereinander oder gegenüber dem Verwalter. Wir vertreten auch einzelne Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsverwalter bei allen rechtlichen Fragen rund um     die Verwaltung des Wohnungseigentums. So beraten wir im Vorfeld von Eigentümerversammlungen im Hinblick auf eine korrekte Vorgehensweise zur Beschlussfassung. Bereits gefasste Beschlüsse können innerhalb einer Monatsfrist durch eine Klage zum Amtsgericht angefochten werden, sodass auch ein einzelner Wohnungseigentümer sich gegen Mehrheitsbeschlüsse zur Wehr setzen kann.